Rechtsberatung in der Corona-Krise

 

Auch in der Corona-Krise geht unsere Beratung ungehindert weiter. Gerne beraten wir Sie in unseren Kanzleiräumen, auf Wunsch aber auch gerne am Telefon oder über Skype. Die Anwaltsgebühren ändern sich dadurch nicht.

 

Wenn Sie eine telefonische Beratung wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Telefontermin von ca. 60 Minuten mit unserem Sekretariat. Teilen Sie bitte meinen Mitarbeitern Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse sowie in kurzen Worten Ihr Anliegen mit.

 

Sie erhalten dann von uns per Post oder per Mail eine Checkliste mit den Unterlagen, die Sie für den Telefon-Besprechungstermin vorliegen haben sollten. Auch für telefonische Beratungen sind wir Anwälte an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Die Erstberatung wird nach dem RVG abgerechnet und ist auf maximal 190,00 € zzgl. MwSt begrenzt.

 

Das Ergebnis des Telefon-Besprechungstermins sowie etwaige weitere erforderliche Schritte, werden wir abschließend mit Ihnen besprechen. Wenn Sie wünschen, dass wir in der konkreten Angelegenheit weiter für Sie tätig sein sollen, schicken wir Ihnen gerne die für die Mandatserteilung erforderlichen Unterlagen (Vollmacht, Vergütungsvereinbarung) und bitten um Übersendung der für unser weiteres Tätigwerden notwendigen Unterlagen. Sobald die von Ihnen unterzeichneten und erbetenen Unterlagen bei uns eingegangen sind, können wir in der Sache weiter für Sie tätig werden.

 

Wir freuen uns, Ihnen auch in schwierigen Zeiten, wie der Corona-Krise, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gerade die Themen „Testamentsgestaltung“ und „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ gewinnen in der gegenwärtigen Situation noch mehr Bedeutung.